Worauf man achten sollte
Wie in jeder Branche, so gibt es auch im Teppichhandel
Unsitten und eigenartige Geschäftspraktiken.
Dazu einige Hinweise:
Abverkäufe und Nachlässe
Das größte Übel für den gutgläubigen
Käufer stellen fingierte Preisnachlässe
dar. Kaum ein Käufer ist ein Experte.
Dies ermöglicht manchen schwarzen Schafen, ihre
Teppiche viel zu hoch auszupreisen (Mondpreise), um
dann – z.B. im Rahmen eines Totalabverkaufes
– auf diese Preise „großzügige“
Nachlässe zu gewähren. Man vergleiche deshalb
immer die Endpreise, nicht die Nachlässe! Besser
ein guter Teppich, als ein falsches Erfolgserlebnis.
Ein einleuchtender Hinweis: Gerne verzichtete jeder
Händler auf aufwendige Auslandsreisen in die
Ursprungsländer, könnte er vor seiner Haustüre,
bei angeblichen –70% billig oder normal einkaufen.
Selbst bei –70% können Teppiche noch teurer
sein als im durchschnittlichen Handel.
Im Urlaub sitzt die Brieftasche immer etwas lockerer.
Warum nicht Teppichkauf im Ursprungsland?
Im Prinzip spricht nichts dagegen, in der Praxis sollte
man folgendes beachten:
• Wer sich gut auskennt, kann überall auf
der Welt einkaufen.
• Allerdings werden bei Touristenführungen
in Teppichgeschäfte diese oft nicht nach objektiven
Kriterien (gute Qualität, etc.) ausgewählt,
sondern schlicht nach der Höhe der Provision
für die Führenden.
• In Reklamationsfällen kann man im Ausland
sein Recht nur in den seltensten Fällen durchsetzen.
• Über den Hausierhandel
schreibt bereits Julius Orendi 1930 in seinem berühmten
„Gesamtwissen über Teppiche“: „
... der Kauf kommt nur dadurch zustande, daß
der Käufer durch den überzeugenden, wohlklingenden
Redeschwall in den Wahn versetzt wird, ein seltenes
Stück zu erwerben. Auch der vermeintlich ungewöhnlich
billige Preis beeinflußt stark.“
Rechnung, Zertifikat und Eintauschmöglichkeit
in Österreich
Ein Echtheitszertifikat sollte nicht nur
den Wert festhalten, sondern auch die Bezeichnung
des Teppichs, seine Herkunft, das Alter und das Material
von Kette und Schuß beinhalten. Man achte auf
unverständliche Abkürzungen wie „K.Seide“
(Kunstseide oder Kaschmirseide?), „a.Keschan“
(alter Keschan oder albanischer Keschan?) oder China
Kork (echte Korkwolle?). Das Eintauschen von Teppichen
ist prinzipiell wie bei einem Möbelstück
nicht möglich. Sollte es von einem Händler
zu speziellen Bedingungen ermöglicht werden,
so ist allerdings festzuhalten, daß bei einem
Eintausch immer die Mehrwertsteuer des einzutauschenden
Teppichs wegfällt, da nach österreichischem
Steuergesetz der Eintausch zwei Kaufverträgen
entspricht. Wird ein Teppich mehrmals verkauft und
soll er auch immer denselben Preis haben, so muß
folglich jedesmal die Mehrwertsteuer neu entrichtet
werden. Wenn man schlüssige Überlegungen
anstellt, wird man unseriöse Praktiken ohnehin
meist selbst entlarven können. Es ist doch verwunderlich,
wenn eine Firma, die wegen Geschäftsauflösung
einen Totalabverkauf veranstaltet, kurz danach wieder
ihre Pforten öffnet.
Noch mehr an den Haaren herbeigezogen scheint das
Argument des Räumungsverkaufes. Sollen etwa Teppiche
mit Jahrhunderte lang tradierten Mustern der neuen
Frühjahrskollektion weichen? Und daß man
im fernen Urlaubsland, wo man nur kurz verweilt und
gerichtlich wenig ausrichten kann, vorsichtig sein
muß, ist ja auch nichts Neues. Es darf gedacht
werden.
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