startseite infos/leistungen teppichfibel programm bazar kontakt

Infos

ÖSTERREICHISCHE ORIENTTEPPICHFIBEL

Impressum
2. Auflage, Mai 2002
Bundesgremium des Handels mit Möbel,
Waren der Raumausstattung und
Tapeten (Einrichtungsfachhandel)
© Johannes Reinthaler

INHALTSVERZEICHNIS
 
Grundsätzliches
Geschichtlicher Abriss
Die Bezeichnungen
Erkennungsmerkmale
Die Herstellung
Materialien
Farben und Färben
Alter und Datierung
Worauf man achten sollte
Die Teppichpflege
Bewertungskriterien
Preisfestlegung
Wertfindung für alte und antike Teppiche
Händlerzertifikat
Gutachten
Informationsliste über Richtwerte
Standesregeln
 

Worauf man achten sollte

Wie in jeder Branche, so gibt es auch im Teppichhandel Unsitten und eigenartige Geschäftspraktiken. Dazu einige Hinweise:

Abverkäufe und Nachlässe
Das größte Übel für den gutgläubigen Käufer stellen fingierte Preisnachlässe dar. Kaum ein Käufer ist ein Experte.
Dies ermöglicht manchen schwarzen Schafen, ihre Teppiche viel zu hoch auszupreisen (Mondpreise), um dann – z.B. im Rahmen eines Totalabverkaufes – auf diese Preise „großzügige“ Nachlässe zu gewähren. Man vergleiche deshalb immer die Endpreise, nicht die Nachlässe! Besser ein guter Teppich, als ein falsches Erfolgserlebnis. Ein einleuchtender Hinweis: Gerne verzichtete jeder Händler auf aufwendige Auslandsreisen in die Ursprungsländer, könnte er vor seiner Haustüre, bei angeblichen –70% billig oder normal einkaufen. Selbst bei –70% können Teppiche noch teurer sein als im durchschnittlichen Handel.

Im Urlaub sitzt die Brieftasche immer etwas lockerer. Warum nicht Teppichkauf im Ursprungsland? Im Prinzip spricht nichts dagegen, in der Praxis sollte man folgendes beachten:
• Wer sich gut auskennt, kann überall auf der Welt einkaufen.
• Allerdings werden bei Touristenführungen in Teppichgeschäfte diese oft nicht nach objektiven Kriterien (gute Qualität, etc.) ausgewählt, sondern schlicht nach der Höhe der Provision für die Führenden.
• In Reklamationsfällen kann man im Ausland sein Recht nur in den seltensten Fällen durchsetzen.
• Über den Hausierhandel schreibt bereits Julius Orendi 1930 in seinem berühmten „Gesamtwissen über Teppiche“: „ ... der Kauf kommt nur dadurch zustande, daß der Käufer durch den überzeugenden, wohlklingenden Redeschwall in den Wahn versetzt wird, ein seltenes Stück zu erwerben. Auch der vermeintlich ungewöhnlich billige Preis beeinflußt stark.“

Rechnung, Zertifikat und Eintauschmöglichkeit in Österreich
Ein Echtheitszertifikat sollte nicht nur den Wert festhalten, sondern auch die Bezeichnung des Teppichs, seine Herkunft, das Alter und das Material von Kette und Schuß beinhalten. Man achte auf unverständliche Abkürzungen wie „K.Seide“ (Kunstseide oder Kaschmirseide?), „a.Keschan“ (alter Keschan oder albanischer Keschan?) oder China Kork (echte Korkwolle?). Das Eintauschen von Teppichen ist prinzipiell wie bei einem Möbelstück nicht möglich. Sollte es von einem Händler zu speziellen Bedingungen ermöglicht werden, so ist allerdings festzuhalten, daß bei einem Eintausch immer die Mehrwertsteuer des einzutauschenden Teppichs wegfällt, da nach österreichischem Steuergesetz der Eintausch zwei Kaufverträgen entspricht. Wird ein Teppich mehrmals verkauft und soll er auch immer denselben Preis haben, so muß folglich jedesmal die Mehrwertsteuer neu entrichtet werden. Wenn man schlüssige Überlegungen anstellt, wird man unseriöse Praktiken ohnehin meist selbst entlarven können. Es ist doch verwunderlich, wenn eine Firma, die wegen Geschäftsauflösung einen Totalabverkauf veranstaltet, kurz danach wieder ihre Pforten öffnet.
Noch mehr an den Haaren herbeigezogen scheint das Argument des Räumungsverkaufes. Sollen etwa Teppiche mit Jahrhunderte lang tradierten Mustern der neuen Frühjahrskollektion weichen? Und daß man im fernen Urlaubsland, wo man nur kurz verweilt und gerichtlich wenig ausrichten kann, vorsichtig sein muß, ist ja auch nichts Neues. Es darf gedacht werden.

 
  © psilo.at - IT Dienstleistungen